Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Und viele dieser Fachkräfte kommen aus dem Ausland. Doch wie funktioniert die Anerkennung ihrer Qualifikationen? Hier kommt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ins Spiel. Es soll die Einwanderung erleichtern, Prozesse vereinfachen – und echte FACHKRÄFTE® sichtbar machen.
Wie regelt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Anerkennung?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel in Deutschland. Es regelt unter anderem, wie ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland anerkannt werden können. Dabei steht die Gleichwertigkeit mit deutschen Referenzberufen im Fokus. Denn nur wer als gleichwertig anerkannt ist, gilt offiziell als Fachkraft.
Ziel ist es, qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern – und Unternehmen die Chance zu geben, den steigenden Bedarf an Fachkräften auch international zu decken. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den reglementierten Berufen wie etwa Ärzt:innen, Pflegekräften oder Lehrer:innen.
Kernpunkte der Anerkennung im Überblick
- Gleichwertigkeitsprüfung: Die zuständigen Stellen prüfen, ob eine ausländische Qualifikation einem deutschen Referenzberuf entspricht.
- Berufserfahrung: Berufserfahrung kann dazu beitragen, Unterschiede auszugleichen.
- Ausgleichsmaßnahmen: Bei Unterschieden sind Anpassungslehrgänge oder Prüfungen möglich.
- Anerkennungspartnerschaft: Fachkräfte können schon vor der vollständigen Anerkennung eine qualifizierte Tätigkeit aufnehmen.
- Visum zur Berufsanerkennung: Ein spezielles Visum erlaubt die Einreise zum Zweck der Anerkennung.
Besonders hilfreich ist die sogenannte Anerkennungspartnerschaft. Diese ermöglicht es Fachkräften, bereits nach Deutschland einzureisen und parallel zur qualifikationsadäquaten Beschäftigung das Anerkennungsverfahren zu durchlaufen – sofern der jeweilige Beruf dies erlaubt.
Für nicht-reglementierte Berufe ist die Anerkennung zwar keine zwingende Voraussetzung, aber ein echter Vorteil – etwa für Gehalt, Karrierechancen und gesellschaftliche Teilhabe. So profitieren nicht nur Unternehmen, sondern auch die Fachkräfte selbst.
FAQ – Häufige Fragen zur Anerkennung ausländischer Fachkräfte
Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?
Je nach Beruf und Herkunftsland kann das Verfahren einige Wochen bis mehrere Monate dauern.
Was kostet die Anerkennung?
Die Kosten variieren je nach Verfahren und Beruf – meist zwischen 100 und 600 Euro.
Wer hilft beim Verfahren?
Es gibt viele Beratungsstellen wie die Anerkennungsberatung oder Willkommenszentren, die unterstützen.
Braucht man immer ein Visum zur Anerkennung?
Für Drittstaatsangehörige in der Regel ja – dafür gibt es ein spezielles Anerkennungsvisum.
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