Fachkraft ist nicht nur ein Qualitätsmerkmal, sondern auch ein rechtlicher Begriff. Gerade im Kontext von Fachkräfteeinwanderung, Arbeitsmarktzugang und Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist es entscheidend, die offizielle Definition zu kennen. In diesem Artikel erfährst du, was in Deutschland als Fachkraft gilt – laut Gesetz, Behörden und Praxis – und wie FACHKRAFT® noch darüber hinausgeht.
Fachkraft laut deutschem Gesetz
Das Bundesinnenministerium definiert eine Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes als Person, die entweder:
- einen deutschen Hochschulabschluss,
- einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder
- eine qualifizierte Berufsausbildung (mindestens zwei Jahre) besitzt,
die mit einer deutschen Ausbildung vergleichbar ist.
Diese Definition ist rechtlich relevant für den Zugang zum Arbeitsmarkt – insbesondere für ausländische Fachkräfte.
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Eine im Ausland erworbene Ausbildung reicht allein nicht aus, um in Deutschland als Fachkraft zu gelten. Es braucht eine offizielle Anerkennung durch eine zuständige deutsche Stelle. Diese prüft:
- ob der Abschluss mit einem deutschen vergleichbar ist,
- oder ob durch Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Anpassungsqualifizierungen) die Gleichwertigkeit hergestellt werden kann.
Erst mit dieser Anerkennung darf man sich im Sinne des Gesetzes offiziell Fachkraft nennen.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Um qualifizierte Fachkräfte schneller nach Deutschland zu bringen, gibt es seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ein beschleunigtes Verfahren. Dieses ermöglicht:
- schnellere Visumsbearbeitung,
- zentrale Ansprechpartner in Ausländerbehörden,
- transparente Abläufe für Unternehmen und Bewerber:innen.
Besonders gefragt sind dabei Fachkräfte in IT, Pflege, MINT und medizinischen Berufen.
Wer gilt in Deutschland als Fachkraft?
- Personen mit deutschem Hochschulabschluss
- Personen mit anerkannter ausländischer akademischer Qualifikation
- Menschen mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung
- Personen mit im Ausland erworbener, in Deutschland anerkannter Berufsausbildung
- Fachkräfte in IT, MINT oder Gesundheitsberufen mit branchenspezifischen Sonderregelungen
FACHKRAFT® – mehr als gesetzliche Definition
Die rechtliche Definition grenzt ab, wer als Fachkraft arbeiten darf. Doch FACHKRAFT® ist mehr: Ein Zeichen für Haltung, Herz, Exzellenz. Es geht um mehr als nur Ausbildung oder Anerkennung – es geht um Wirkung, Verantwortung und Werte. Unternehmen, die auf FACHKRAFT® setzen, fördern nicht nur Qualifikation, sondern Kultur und Zukunftsfähigkeit.
FAQ – Was gilt in Deutschland als Fachkraft?
Was ist eine Fachkraft im Sinne des Gesetzes?
Eine Person mit anerkanntem Hochschulabschluss oder qualifizierter Berufsausbildung – auch aus dem Ausland, sofern sie anerkannt ist.
Wie lange muss eine Ausbildung dauern, um als qualifiziert zu gelten?
Mindestens zwei Jahre. Kürzere Ausbildungen gelten in der Regel nicht als Grundlage für den Fachkraftstatus.
Was passiert, wenn mein Abschluss nicht anerkannt ist?
Dann können Ausgleichsmaßnahmen oder Weiterbildungen helfen, die Gleichwertigkeit herzustellen.
Gibt es Ausnahmen bei bestimmten Berufsgruppen?
Ja. In Bereichen wie IT, Pflege oder MINT können erleichterte Bedingungen gelten – z. B. beim Gehaltsnachweis oder bei der Anerkennung.
FACHKRAFT® – das Gütesiegel für Menschen mit Haltung, Herz und Wirkung. Mehr zum Thema:








