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Wie wird der Begriff Fachkraft rechtlich definiert?

Was genau ist eine Fachkraft – und wann ist man offiziell eine? Diese Frage stellt sich nicht nur bei der Jobsuche oder im Fachkräftemangel-Diskurs, sondern auch im juristischen Kontext. Denn der Begriff ‚Fachkraft‘ hat nicht nur eine kulturelle, sondern auch eine gesetzliche Bedeutung. Wir werfen einen Blick auf die rechtliche Definition – und was FACHKRAFT® darüber hinaus bedeutet.

Was sagt das Gesetz zur Fachkraft?

Laut § 18 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes wird eine Person als Fachkraft eingestuft, wenn sie entweder

  • einen deutschen Hochschulabschluss oder
  • eine qualifizierte, mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat,

oder wenn ein im Ausland erworbener Abschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt wurde. Diese Definition ist insbesondere im Kontext der Arbeitsmigration relevant.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) regelt die Rahmenbedingungen für den Zugang ausländischer Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt. Ziel ist es, qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und den Fachkräftemangel gezielt zu bekämpfen.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Eine im Ausland erworbene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss reicht allein nicht aus, um in Deutschland als Fachkraft zu gelten. Erst wenn eine zuständige Stelle die Gleichwertigkeit des Abschlusses bestätigt hat, ist der Weg frei für ein Visum oder die Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Fachkraft und Hilfskraft?

Hilfskräfte benötigen in der Regel keine formale Ausbildung, um eine Tätigkeit auszuüben. Fachkräfte hingegen bringen fundiertes Wissen, anerkannte Qualifikationen und meist auch Berufserfahrung mit. Sie sind Experten auf ihrem Gebiet – und entsprechend gefragt.

Was bedeutet FACHKRAFT® darüber hinaus?

Während die gesetzliche Definition auf Abschlüsse und formale Kriterien fokussiert, steht FACHKRAFT® für mehr:

  • Haltung, Verantwortung und Engagement
  • Leidenschaft für das eigene Tun
  • Der Wille, mehr zu geben als nur das Nötigste

FACHKRAFT® ist ein Qualitätsversprechen. Eine Auszeichnung für Menschen, die nicht nur arbeiten – sondern mit Können, Herz und Haltung wirken.

FAQ: Was viele über die gesetzliche Fachkraft-Definition wissen wollen

Was ist eine qualifizierte Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes?

Eine Ausbildung mit einer Regeldauer von mindestens zwei Jahren, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.

Wie wird die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses geprüft?

Durch eine zuständige Anerkennungsstelle wie z. B. die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Kann man auch ohne Ausbildung Fachkraft werden?

Nein – im rechtlichen Sinne ist eine formale Qualifikation zwingend erforderlich.

Fazit:

Die gesetzliche Definition von Fachkraft ist wichtig – aber sie ist nur der Anfang. Die Marke FACHKRAFT® zeigt, was darüber hinaus zählt: Engagement, Ethik, Exzellenz.

FACHKRAFT® – das Gütesiegel für Menschen mit Haltung, Herz und Wirkung.

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